In 2021 nur auf Nachfrage.

Kurs-Angebote:

- Allgemeine Hygiene (Hy-2021/22)
- Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz (IF-2021/22)

Allgemeine Hygiene (Hy-2021/22)

Grundlagen Hygiene, Personalhygiene, Folgebelehrung nach IFSG

(nach DIN 10514, DIN 10508)

Dieser Kurs ist für alle Mitarbeiter in der Lebensmittelbranche geeignet.

Jeder Mitarbeiter, der mit offenen Lebensmitteln umgeht, muss regelmäßig in den Bereichen

der Lebensmittelhygiene sowie nach dem Infektionsschutzgesetz belehrt werden.

Gerne bieten wir Ihnen hier einen Kurs mit Beispielen aus der Praxis für die Praxis an. 

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INHALT

Einführung 

- Wer fordert Hygienemaßnahmen?

Rechtliche und allgemeine Anforderung an betriebsinterne Hygienemaßnahmen.

 

Grundlagen Hygiene

- Was bedeutet Hygiene?

Begriffserklärung: Betriebshygiene, Produkthygiene, Prozesshygiene,

Personalhygiene, Schädlingsbekämpfung.

 

Personalhygiene

- Was muss beachtet werden?

Erläuterung der Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen

am praktischen Beispiel der Händehygiene.

 

Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz

-Was fordert das Infektionsschutzgesetz?

Meldepflicht, meldepflichtige Krankheiten,

Tätigkeit-und Beschäftigungsverbote, 

Erst-und Folgebelehrungen,

Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers.

 

Im Anschluss findet eine kurze Erfolgskontrolle statt.

Die Teilnehmer erhalten somit ein Teilnahmezertifikat.

 

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Termine: siehe Auswahl unten (und nach Absprache)

Beginn: nach Absprache

Kursdauer: ca. 2,5 Stunden

Seminarort: Neustädter Straße 26-28, 23758 Oldenburg

Bei Gruppen nach Absprache auch gerne in Ihren eigenen Räumen.

 

Wir führen für Sie diesen Kurs auch direkt in Ihrem Betrieb durch. Sprechen Sie uns gerne an.

*Weitere Kurs- und Buchungshinweise am Seitenende.

Für eine detailierte Terminabsprache setzen wir uns innerhalb der nächsten Tage mit Ihnen in Verbindung. Eine verbindliche Terminbestätigung erhalten Sie zusammen mit der Rechnung.
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Übersicht Seminar Angebote 

Genutzte Seminarräume

Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz (IF-2021/22)

Folgebelehrung § 43 IFSG

(nach DIN 10514, § 43 IFSG)

Jeder Mitarbeiter, der mit offenen Lebensmitteln umgeht, muss regelmäßig nach §43 des Infektionsschutzgesetzes belehrt werden. Gerne bieten wir Ihnen hier einen fachkompetenten Kurs mit Beispielen aus der Praxis für die Praxis an. 

 

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INHALT

 

Folgebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IFSG)

- Forderung des IFSG

- Meldepflicht

- meldepflichtige Krankheiten

- Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote

- Erst- und Folgebelehrungen

- Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers

 

 

Im Anschluss findet eine kurze Erfolgskontrolle statt.

Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

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Termine: siehe Auswahl unten (und nach Absprache)

Beginn: nach Absprache

Kursdauer: ca. 30-45 Minuten

Seminarort: Neustädter Straße 26-28, 23758 Oldenburg

Bei Gruppen nach Absprache auch gerne in Ihren eigenen Räumen.

 

Wir führen für Sie diesen Kurs auch direkt in Ihrem Betrieb durch. Sprechen Sie uns gerne an.

*Weitere Kurs- und Buchungshinweise am Seitenende.

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Die Folgebelehrungen des IFSG sind NUR mit einer gültigen Erstbelehrung durch Ihr Gesundheitsamt oder ein Gesundheitszeugnis gültig.

Eine Folgebelehrung muss mindestens alle 2 Jahre wiederholt werden.

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* Seminar Hinweis:

Im Programm enthalten sind Pausenverpflegung und Seminarunterlagen.

Programmänderungen sind vorbehalten.

Teilnahme und Zahlungsbedingungen finden Sie in unserer AGB/ Widerrufsbelehrung.

 

Genutzte Seminarräume: 

EGOH Gewerbezentrum Oldenburg in Holstein

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